Vereinsplan:

Fortdauernde Sperrung des Sportplatzes

Die Stadt Dortmund hat mit Wirkung ab 03.05.2021 eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht:
Die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.
Somit gelten die bekannten Regeln weiterhin bis einschließlich zum 16.05.2021.
 
Hiermit ist auch verbunden, dass der Sportplatz bis auf Weiteres (auch für den Individualsport) gesperrt bleibt!